Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, anzuhalten und Erste Hilfe zu leisten, wenn nötig. Zudem müssen Sie Ihre Personalien und Fahrzeugdaten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen und bei Bedarf die Polizei rufen.
Niklas Johansson